Berufsorientierung

Berufsorientierung am Gymnasium Isernhagen

Der Bereich der Berufsorientierung wird am Gymnasium Isernhagen vom Fachbereich Politik/Wirtschaft koordiniert. Ansprechpartner sind Herr Albach und Herr Jorke, die Praktikumsbeauftragten des Gymnasiums Isernhagen. Ihre Mailadresse lautet: berufsorientierung.gi@gmx.de.

Dokumente zum Herunterladen

Zeitplan Berufsorientierung
Konzept zur Berufsorientierung 
Portfolio ab Klasse 8
Bewertungsbogen für Betriebe
FAQs zum Praktikum
Meldebogen zum Praktikum
Merkblatt für das Praktikum
Liste der möglichen Praktikumsplätze
Sicherheitsbestimmungen
Vorgaben für einen Praktikumsbericht
Wo finde ich Praktikumsplätze?
Zeitplan Betriebspraktikum
Anschreiben an  Eltern 2023

Betriebspraktikum 

 Der Sinn des Betriebspraktikums liegt in der Hauptsache darin, betriebliche Organisationsformen und -abläufe näher kennen zu lernen. Diesbezüglich soll eine Anbindung und Erweiterung der Sozial-, Verantwortungs-, und Handlungskompetenzen angestrebt werden.

Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen ist es geboten, dass sich die Schülerinnen und Schüler persönlich um eine Praktikumsstelle bemühen. Es ist darauf zu achten, dass eine gezielte betriebliche Betreuung gewährleistet ist. Liegt der Praktikumsplatz außerhalb der Region Hannover, muss eine Zustimmung seitens der Schulleitung (über die Praktikumsbeauftragten Herrn Albach oder Herrn Jorke) eingeholt werden. Neben Betrieben oder Unternehmen kommen z.B. auch kommunale -oder Landesinstitutionen, Sozialverbände, Institute, Kliniken, Universitäten oder Parteien als Praktikumsorte in Frage.

Über eine Zusage muss die Schule informiert werden (siehe Dokument „Meldebogen Praktikumsplatz“). Liegt keine rechtzeitige Zusage für einen Praktikumsplatz vor, müssen die Schülerinnen und Schüler die Praktikumsbeauftragten der Schule kontaktieren, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden. Vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Kinderheimen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen, ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vorzulegen. Bei Bedarf eines Zertifikates wird seitens der Schule der Belehrungstermin rechtzeitig mit dem Gesundheitsamt abgesprochen und den Schülerinnen und Schülern werden die Modalitäten mitgeteilt. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen sich rechtzeitig in der Schule bei Herrn Albach oder Herrn Jorke zwecks Weiterleitung der Daten zum Gesundheitsamt melden.

Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung. Manche Betriebe verlangen von den Praktikanten einen schriftlichen Nachweis über eine bestehende Unfallversicherung. Ein Formblatt halten Herr Albach bzw. Herr Jorke vorrätig.

Bei der Durchführung des Betriebspraktikums sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (nähere Ausführungen findet man im Internet). Insbesondere dürfen Schülerinnen und Schüler nicht mit gefährlichen Arbeiten betraut werden. Auf die besonderen Bedingungen nach der Gefahrstoffverordnung wird hingewiesen (§ 15 b Gef Stoff V).

Das Betriebspraktikum wird von Fachlehrerinnen und Fachlehrern (nach Möglichkeit in Politik) betreut. Eine Praktikumsmappe ist zu erstellen. Inhalt, Umfang, Format und Layout werden im Unterricht angesprochen. Im Krankheitsfall müssen Schule, betreuende Lehrerin bzw. Lehrer und der zuständige Betrieb zeitnah informiert werden.

Wird das Praktikum vorzeitig abgebrochen, muss sofort die Schule informiert werden. Zudem besteht permanent Schulpflicht, d. h. die oder der Betroffene wird in den laufenden Vertretungsunterricht der Jahrgangsstufe eingebunden.

Der Schulassistent hält Anträge der Schülerbeförderungskosten während des Zeitraums des Betriebspraktikums bereit.

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