Beschwerdekonzept

Stand 08.12.2023 (Hier findet sich das Beschwerdekonzept auch zum Herunterladen).

Vorbemerkung

In der Institution Schule wirken sowohl mehrere Generationen als auch unterschiedliche Gruppen mit, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Wenn eine so große Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen, Rollen, Vorerfahrungen, Erwartungen, Wünschen und Hoffnungen miteinander umgeht, sind Konflikte nichts Ungewöhnliches. Im schulischen Alltag werden vielfältige Entscheidungen getroffen, die Widerspruch hervorrufen können. Beschwerden sollten als eine Art „Frühwarnsystem“ angesehen und genutzt werden, das auf Probleme oder tatsächlich unterlaufene Fehler aufmerksam machen kann. Eine frühzeitige Klärung der Sachverhalte verhindert eine Eskalation und ermöglicht die gemeinsame Suche nach konstruktiven Regelungen/Lösungen.

Das Motto unseres Leitbildes „Fähigkeiten wecken, Ziele erreichen“ beinhaltet eine Erziehung zur Konfliktfähigkeit. Alle am Schulleben Beteiligten lösen Konflikte mit Respekt, Teamgeist, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein.

Die folgenden Verfahrensregeln sollen einen professionellen Umgang mit Konflikten sicherstellen.

Grundsätze

  • Beschwerden sollen Chancen der Zusammenarbeit eröffnen. Dabei können nicht immer sofort Lösungen erwartet werden, wohl aber eine zeitnahe Bearbeitung des Problems.
  • Getroffene Absprachen und Vereinbarungen werden auf Einhaltung und Wirksamkeit überprüft.
  • Beschwerden werden dort bearbeitet, wo sie auftreten und die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten keine Lösung finden.
  • Alle Beteiligten sind zeitnah zu hören, bevor eine Bewertung der Situation oder des Beschwerdeanlasses vorgenommen wird.
  • Der Verlauf und die Bearbeitung von schriftlich vorgebrachten Beschwerden werden in jedem Fall dokumentiert.
  • Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z. B. physische oder psychische Gewalt, sexuelle Übergriffe, schwerwiegende Dienstpflichtverletzung), ist die Schulleitung zuständig.
  • Rechtliche Vorgaben und gesetzliche Beschwerdewege werden durch diesen Handlungsrahmen nicht eingeschränkt und bleiben unberührt.

Beschwerdeablauf

Schülerinnen und Schüler führen Beschwerde über Mitschülerinnen und Mitschüler:

Beschwerdeführer

1. Stufe wahlweise

2. Stufe wahlweise

3. Stufe

Schüler

Mitschüler Klassensprecher Streitschlichter

Fachlehrkraft Klassenlehrkraft/ Tutor*in, Beratungslehrkraft Mobbinginterventionsteam (MIT)

a. Stufenkoordinator/in b. Schulleiterin

Schülerinnen und Schüler versuchen zunächst ihre Beschwerde über eine Mitschülerin/einen Mitschüler oder ihren Konflikt in direktem Gespräch mit dem Betroffenen zu klären. Dazu können sie Unterstützung durch Freunde oder die Klassensprecher erhalten, die als neutrale Personen vermitteln können. Auch die Streitschlichter können hinzugezogen werden.
Ist der Konflikt hier nicht zu lösen, wird in der Regel die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder auch die anwesende Fachlehrkraft hinzugezogen.
Bei schwierigen Situationen in der Pause ist die aufsichtführende Lehrkraft oder ein zuerst erreichbarer Lehrer Ansprechpartner.
Im Ermessen der Lehrkraft liegen die weiteren Schritte:

–  Einbeziehung der / des Klassenlehrers/in

–  Einbeziehung der Erziehungsberechtigten

–  Einbeziehung der Schulleitung

–  Einbeziehung der Beratungslehrkraft und/oder Mobbing-Interventions-Team

In der Regel sollen Konflikte zwischen Schülern zeitnah in einem moderierten Gespräch geklärt und mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, weil ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung vorliegt, werden weitere Schritte durch die Lehrkraft eingeleitet.

Schülerinnen und Schüler führen Beschwerde über Lehrkräfte:

Beschwerdeführer

1. Stufe wahlweise

2. Stufe

3. Stufe

Schüler Sek I

Klassensprecher*in Fachlehrkraft Klassenlehrkraft Beratungslehrkraft

Erziehungsberechtigte führen Beschwerde s. u.

Schüler Sek II

Kurssprecher*in Fachlehrkraft Tutor*in Beratungslehrkraft

Fachobleute Jahrgangsleitung Schulleitung

(volljährig) Landesschulbe- hörde

Die Schülerinnen und Schüler sollten immer versuchen, zunächst eine Klärung mit der betroffenen Lehrkraft anzustreben. Sie können sich dabei Unterstützung durch Mitschüler oder die Klassensprecher holen. Die Klassensprecher können die Beschwerde auch auf Bitte in ihrer Rolle stellvertretend für die Beschwerdeführer vortragen und so bei einem Klärungsversuch vermitteln.

Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Lehrkräfte:

Beschwerdeführer

1. Stufe

2. Stufe

3. Stufe

Erziehungsberechtigte

Fachlehrkraft, Klassenlehrkraft/ Tutor*in, Klassenelternvertreter*innen, Schulelternrat, Beratungslehrkraft

Fachobleute Jahrgangsleitung Schulleitung

Landesschulbe- hörde

Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Schülerinnen und Schüler:

Beschwerdeführer

1. Stufe

2. Stufe

3. Stufe

Erziehungsberechtigte

Klassenlehrkraft/ Tutor*in
Elternvertreter/ Erziehungsberechtigte Klassenelternvertreter*innen, Schulelternrat

Beratungslehrerinnen, Mobbing-Interventions-Team

Schulleitung

Lehrkräfte führen Beschwerde über Schülerinnen und Schüler:

Beschwerdeführer

1. Stufe

2. Stufe

3. Stufe

Lehrkräfte

a. Schüler
b. Erziehungsberechtigte

Klassenlehrkraft/Tutor*in, Beratungslehrerinnen, Mobbing-Interventions-Team

a. Jahrgangsleitung b. Schulleitung

Lehrkräfte führen Beschwerde über Erziehungsberechtigte:

Beschwerdeführer

1. Stufe

2. Stufe

3. Stufe

Lehrkräfte

Erziehungsberechtigte Klassenlehrkraft

Beratungslehrkraft

Schulleitung

Beschwerden über das nichtlehrende Personal:

Beschwerdeführer

1. Stufe

2. Stufe

Lehrkräfte/ Schüler/Erziehungsberechtigte

nichtlehrendes Personal

Schulleitung/ Schulträger

Beschwerden über die Schulleitung:

Beschwerdeführer

1. Stufe

2. Stufe

3. Stufe

Erziehungsberechtigte

Schulleitung

Schulelternrat

Landesschulbehörde

Lehrkräfte / Schulassistent

Schulleitung

Personalrat

Landesschulbehörde

nichtlehrendes Personal

Schulleitung

Schulträger