
Die Vorsitzenden des Schulelternrats 2017/2018: Frau Müller-Frey, Frau Grautoff, Frau von Hoffmann
Der Schulelternrat 2017/2018
Klasse | Vertreter/in | Stellvertreter/in |
5a | Frau Remmer | Frau Schäfer |
5b | Herr Kniese | Frau Kottmann |
5c | Frau Martin | Frau Dreyer |
5d | Frau Busche-Brandt | Frau Rizkallah |
6a | Frau Klement | Herr Hartmann |
6b | Herr Nottbohm | Herr Scholz |
6c | Frau Miller | Frau Lassen |
6d | Frau Rappuhn | Frau Sokolovic |
7a | Frau von Hoffmann | Frau Böhme |
7b | Herr Verney | Frau Mönning |
7c | Frau Hentschel | Frau Motyl |
7d | Herr Kussauer | Frau Bönighausen |
8a | Frau Minkus | Frau Rössel |
8b | Frau Krüger | Frau Rizkallah |
8c | Frau Schrämmer | Frau Barclay |
8d | Herr Lewin | Herr Reuter |
9a | Frau Nessel | Frau Vidal Lücker |
9b | Frau Dahlhoff | Frau Di Santis |
9c | Frau Grautoff | Herr Bochen |
9d | Frau Klein | Frau Keßler |
10a | Frau Tietz | Herr Remmer |
10b | Frau Goller | Frau Müller |
10c | Frau Müller-Frey | Frau Jacobs |
11 | Frau Fries | Frau Zitzmann-Kaßner |
11 | Frau Hölker-Lange | |
12 | Frau Fries | Frau Berg |
12 | Herr Harstrick | Herr Kohlmeyer |
12 | Frau Förstermann-Kune | Frau Minkus |
12 | Herr Neubert | Frau Tigges |
Die Klassenelternschaft
Aufgaben und Zusammensetzung der Elternvertretung sind in §§ 88 ff. des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen einer Klasse. Bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile pro Kind nur eine Stimme.
Jede Klassenelternschaft wählt innerhalb eines Monats nach Ende Sommerferien für jeweils zwei Schuljahre ihre/n Vorsitzende/n und stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Der/die Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Vorbereitung und Leitung der Elternversammlung, die Teilnahme an den Schulelternratssitzungen und die Kontaktpflege zur Klassenlehrkraft.
Weiterhin wählt die Klassenelternschaft Vertreter für die Klassenkonferenz, die einmal pro Halbjahr als sog. Zeugniskonferenz zusammentritt.
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen. Vor wichtigen Entscheidungen in der Schule muss der Schulelternrat gehört werden. Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den Schulelternrat (SER). Dieser wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und die Stellvertreter.
Der/die Vorsitzende des SER hat folgende Aufgaben:
Einberufung und Leitung der Sitzungen des SER
Ausführung der Beschlüsse des SER
Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
Regelmäßiger Kontakt zur Schulleitung
Information der Elternschaft
Unterstützung der Klassenelternvertreter bei ihrer Arbeit
Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal im Schuljahr. Die Schulleitung wird eingeladen, um die Elternschaft zu informieren und Auskunft über Belange der Schule zu geben.
Der Schulelternrat unseres Gymnasiums hat in seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass beide Klassenelternvertreter Stimmrecht haben und damit gleichberechtigt im Schulelternrat sind.
Durch den folgenden Link gelangt man zur aktuellen Geschäftsordnung des Schulelternrats.