Arbeitsverhaltens
Kriterien der Bewertung des
Arbeitsverhaltens
Stufe
1: „verdient besondere
Anerkennung“
(zusätzlich
zu Stufe 2 und 3)
Der Schüler / die Schülerin …
-
übernimmt Verantwortung für seinen
/ ihren eigenen Lernerfolg
Stufe
2: „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ (zusätzlich zu Stufe 3)
Der Schüler / die Schülerin …
-
hat Arbeitsmaterial immer
vollständig zur Hand, führt Mappen / Hefte vollständig und gewissenhaft
-
fertigt Hausaufgaben mit wenigen
Ausnahmen gewissenhaft und termingerecht an
-
übernimmt weitgehend Verantwortung
für seinen / ihren Lernerfolg
Stufe
3: „entspricht den Erwartungen“
(Regelfall)
Der Schüler / die Schülerin …
-
folgt dem Unterricht in der Regel
aufmerksam
-
arbeitet überwiegend ausdauernd,
selbstständig und ergebnisorientiert
-
hat Arbeitsmaterial grundsätzlich
vollständig zur Hand, führt Mappen / Hefte überwiegend gewissenhaft
-
fertigt Hausaufgaben in der Regel
vollständig, gewissenhaft und termingerecht an
Stufe
4: „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
Der Schüler / die Schülerin …
-
folgt dem Unterricht nur
eingeschränkt aufmerksam
-
arbeitet flüchtig, selten
selbstständig und ergebnisorientiert
-
hat Arbeitsmaterial wiederholt
nicht zur Hand, führt Mappen / Hefte überwiegend unvollständig und / oder nicht
sorgfältig
Stufe
5: „entspricht nicht den Erwartungen “
Der Schüler / die Schülerin …
-
beteiligt sich kaum bis gar nicht
am Unterricht
-
arbeitet auch nach Aufforderung
nicht mit, blockiert und sabotiert das Vorankommen im Unterricht
-
hat das Arbeitsmaterial selten
oder gar nicht zur Hand, führt Mappen / Hefte unvollständig, unordentlich oder
gar nicht
-
fertigt Hausaufgaben überwiegend
nicht und / oder unvollständig an, hält Termine in der Regel nicht ein
Kriterien der Bewertung des
Sozialverhaltens
Stufe
1: „verdient besondere
Anerkennung“
(zusätzlich
zu Stufe 2 und 3)
Der Schüler / die Schülerin …
-
fördert und achtet auf Fairness
sowie respektvolles Miteinander, setzt sich für schwächere Schüler/innen ein,
bietet Hilfe an
-
unterstützt andere bei der
Erledigung von Gemeinschaftsdiensten (z. B. selbstständiges „Einspringen“, wenn
der Klassenbuchdienst erkrankt ist)
-
nimmt Konflikte wahr, spricht
diese an und bringt sich unterstützend bei der Konfliktlösung ein
Stufe
2: „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ (zusätzlich zu Stufe 3)
Der Schüler / die Schülerin …
-
bringt sich gemeinschaftsfördernd
in den Schulalltag ein
-
erledigt freiwillig
Gemeinschaftsdienste (z. B. Klassenbuchdienst etc.) und ist dabei sorgfältig
und gewissenhaft
-
bemüht sich bei Konflikten zu
vermitteln
Stufe
3: „entspricht den Erwartungen“
(Regelfall)
Der Schüler / die Schülerin …
-
verhält sich tolerant, respektvoll
und hilfsbereit gegenüber anderen
-
erledigt ihm aufgetragene
Klassendienste sowie Gemeinschaftsaufgaben gewissenhaft und sorgfältig
-
erscheint pünktlich, hält die
Klassen- und Schulordnung ein
-
löst Konflikte gewaltfrei und
setzt sich mit angebotenen Problem- / Konfliktlösungs-strategien auseinander
Stufe
4: „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
Der Schüler / die Schülerin …
-
verhält sich bedingt tolerant,
respektvoll und hilfsbereit gegenüber anderen Menschen
-
erledigt Dienste und
Gemeinschaftsaufgaben selten sorgfältig oder gewissenhaft
-
kommt oft unpünktlich, stört
wiederholt mutwillig den Unterricht, verstößt gelegentlich gegen die Schul-
bzw. Klassenordnung
-
hat Schwierigkeiten für das eigene
(Fehl-) Verhalten Verantwortung zu übernehmen und Konsequenzen zu akzeptieren
Stufe
5: „entspricht nicht den Erwartungen “
Der Schüler / die Schülerin …
-
verhält sich respektlos und
unhöflich gegenüber anderen Menschen, zeigt kaum bis kein
Verantwortungsbewusstsein
-
erledigt Dienste und
Gemeinschaftsaufgaben größtenteils nicht
-
kommt sehr oft (auch absichtlich)
unpünktlich, schwänzt / stört den Unterricht anhaltend
-
verstößt häufig gegen die Schul-
bzw. Klassenordnung, übernimmt keinerlei Verantwortung für das eigene (Fehl-)
Verhalten und akzeptiert Konsequenzen nicht
-
löst Konflikte mit Gewalt
-
hat eine Ordnungsmaßnahme gemäß §
61 NSchG erhalten
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