Auslandsaufenthalte

Hilfreiche Formulare und Informationen

Unter folgenden links finden Sie die passenden Formulare, falls ein Auslandsaufenthalt oder die Aufnahme eines Gastkindes geplant ist:

Informationen zum Auslandsschulbesuch

Antrag auf Auslandsschulbesuch

Antrag auf Aufnahme Gastschüler*in

Auslandsschulbesuch im zwölfjährigen Bildungsgang

Während des 10. Schuljahrgangs:

1. Das erste Halbjahr wird im Ausland verbracht. Eintritt in das zweite Schulhalbjahr am Gymnasium Isernhagen. Durch Versetzung wird die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase erworben.

2. Eine kurzfristige Beurlaubung bis zu drei Monaten für einen Schulbesuch im Ausland ist eine Entscheidung der Schulleiterin.

3. Ein ganzjähriger Schulbesuch im Ausland mit Anrechnung ist nicht möglich. Ausnahmen: in einer anerkannten Deutschen Auslandsschule, oder in besonders begründeten Einzelfällen mit Genehmigung der Landesschulbehörde.

Nach dem 10. Schuljahrgang:

1. Ein ganzjährier Schulbesuch im Ausland, anschließend Eintritt in die Qualifikationsphase. Die Dauer der Schulzeit bis zur Allgemeinen Hochschulreife berträgt dann 13 Schuljahre.

2. Ein ganzjähriger Schulbesuch im Ausland mit Anrechnung in der Qualifikationsphase ist nicht zugelassen.

3. Ein halbjähriger Schulbesuch im Ausland bedarf einer besonderen Prüfung der Anrechenbarkeit.

Überlegungen zum Auslandsjahr

Ein Auslandsjahr während der Schulzeit kann man am besten im 10. oder 11. Schuljahr absolvieren. Man sollte sich schon vorher überlegen, ob man tatsächlich ein ganzes Jahr im Ausland verbringen will. Austauschorganisationen, die ehrenamtliche Gastfamilien vermitteln, bieten in der Regel den Austausch nur für ein ganzes Jahr an. Der Grundgedanke ist hier auch nicht die Verbesserung oder der Erwerb neuer Sprachkenntnisse, sondern die Förderung des interkulturellen Austausches. Die Gastfamilien erhalten kein Geld dafür, dass sie einen Gastschüler aufnehmen. Im Gegenzug erwartet man aber auch das Interesse an der heimischen Kultur sowie die Weitergabe der eigenen Kultur. Umgekehrt wird aber auch erwartet, dass deutsche Familien Gastschüler aus dem Ausland bei sich aufnehmen. Wie erhalte ich nun einen Platz in einer Gastfamilie?

Als erstes muss man frühzeitig (etwa ein Jahr vorher) eine ausführliche Bewerbung schreiben, in der auch neben Hobbies, Interessen, Beweggründen für den Austausch etc. Zeugnisse über Schulleistungen und Schulgutachten beiliegen müssen. Dann erhält man eine Einladung für ein Auswahlgespräch. Dies kann an einem Nachmittag oder sogar an einem ganzen Wochenende stattfinden. Sollte man nun eine Zusage von der Organisation erhalten, wird oft erst im zweiten Schritt die Länderwahl angegeben. Nicht immer ist es gewährleistet, dass man sein Wunschland bekommt. Deswegen muss man in der Regel auch mehrere Länder angeben. Sollte es nun tatsächlich mit dem Wunschland geklappt haben, erhält man eine Garantieerklärung. Die Kosten für das Austauschjahr belaufen sich je nach Land auf 5000-9000 Euro. Die Zahlung kann manchmal in Raten erfolgen. Häufig ist aber nach der Garantieerklärung die erste Rate fällig. Wenn die Familie nicht in der Lage ist, das Geld komplett aufzubringen, gibt es auch eine große Anzahl an Stipendiengebern, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen Stipendien vergeben. Damit man nicht so ganz unvorbereitet in das Abenteuer rutscht, muss man in der Regel an mindestens zwei länderübergreifenden und einem länderspezifischen Vorbereitungsseminar teilnehmen. Dort wird man spielerisch auf das Auslandsjahr vorbereitet. Wenn man Glück hat, erhält man auf Anhieb eine Gastfamilie für das ganze Jahr. Es kann aber auch passieren, dass man erst einmal in einer Familie vorläufig geparkt wird, bis sich eine dauerhafte Gastfamilie findet. Bekommt man früh genug den Bescheid über die Gastfamilie, kann man auch schon mal von Deutschland aus die ersten Kontakte herstellen. Formal muss man sich für die Zeit im Ausland von der Schule befreien lassen. Ob das Schuljahr nach dem Auslandsaufenthalt wiederholt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab – siehe Text oben. Gut ist es sicherlich mit der Schulleitung vorher abzuklären, wie es nach dem Auslandsjahr weitergehen soll. Man muss auch viele andere Dinge bedenken, so sind für manche Länder bestimmte Impfungen empfohlen oder auch verpflichtend. Auch Reisepass, Visum etc. müssen rechtzeitig beantragt werden. Im Allgemeinen hilft einem die Austauschorganisation in allen Fragen rund um das Auslandsjahr.

Spezielle Regelungen mit unseren Partnerschulen in Sri Lanka

Unsere beiden Partnerschulen in Sri Lanka, das S. Thomas’ College und das Ladies’ College, bieten unseren Schülerinnen und Schülern an, im Austausch mit dortigen Schülerinnen und Schülern für mehrere Wochen die Schulen in ihren englischsprachigen Zweigen zu besuchen – und zwar ohne dass die sonst dort üblichen Schulgebühren anfallen.
Die Termine des Schulbesuchs in Sri Lanka können so gelegt werden, dass z.B. ein Teil unserer Sommerferien mit eingeschlosen ist. Auf diese Weise wird recht wenig Unterricht in Isernhagen versäumt. Alternativ ist manchmal auch ein 3-wöchiger Schulbesuch kurz vor den Osterferien denkbar. Individuelle Absprachen sind ebenfalls in Einzelfällen möglich. Die Partnerschulen müssen den individuellen Terminen ebenfalls zustimmen.
Beide Schulen haben eigene Internetseiten: Ladies’ College (LC), S. Thomas’ Catholic International College (STIC).