Auslandsschulbesuch

Ein Auslandsschulbesuch dient nicht ausschließlich der Verbesserung der Sprachkenntnisse. Der Besuch eines fremden Landes fördert die Persönlichkeitsbildung der Schüler/innen auf vielfältige Weise. So lernen die Schüler/innen eine andere Kultur kennen, sie lernen sich anzupassen und sich auf das Leben in einer Gastfamilie einzustellen und in einem anderen Schulsystem zurechtzufinden.

Ein Schulbesuch im Ausland sollte – trotz aller damit verbundenen Bereicherungen – allerdings nur angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler nach der Rückkehr erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

Auslandsschulbesuch während der Einführungsphase (Klasse 11):

Ein gern genutzter und sinnvoller Zeitpunkt für einen Auslandsschulbesuch ist die Einführungsphase. Die Dauer kann sowohl ein halbes als auch ein ganzes Schuljahr umfassen. Nach Prüfung durch die Schulleiterin kann ein Auslandsschulbesuch auf die Einführungsphase angerechnet werden, wenn an der Auslandschule regelmäßig ein gleichwertiger Unterricht besucht wurde.

Das umfasst mindestens Unterricht …

  •   in zwei Fremdsprachen. Eine Fremdsprache muss aus der Sekundarstufe I fortgeführt werden, eine Fremdsprache kann neu begonnen werden.
  •   in Mathematik,
  •   in einem Fach aus dem gesellschaftlichen Aufgabenfeld (Geschichte, Politik/Wirtschaft,

    Erdkunde, Werte und Normen, Religion),

  •  in einem Fach aus dem naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld (Biologie, Physik,

    Chemie, Informatik).

  • Beratung: Vor der Antragstellung sollten Eltern und Schüler unbedingt um ein Gespräch beim zuständigen Koordinator (Frau Bamberg) bitten, um den richtigen Zeitpunkt und die Dauer des Auslandsaufenthaltes sowie die damit verbundenen Auflagen und Risiken erläutert zu bekommen.

    Antragsfrist: Der Antrag für einen Auslandsschulbesuch im folgenden Schuljahr sollte schriftlich bis zum Abgabetermin für die Fachwahlen des entsprechenden Jahrganges eingereicht werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Seite, ebenso wie auch das Merkblatt des niedersächsischen Kultusministeriums zu diesem Thema.

    Genehmigung: Jeder Auslandsschulbesuch muss durch die Schulleiterin genehmigt werden. Vor dieser Genehmigung sollten keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden.

 Formulare

Hier finden Sie die passenden Formulare, falls ein Auslandsaufenthalt oder die Aufnahme eines Gastkindes geplant ist:

Antrag auf Auslandsschulbesuch

Antrag auf Aufnahme Gastschüler*in

Spezielle Regelungen mit unseren Partnerschulen in Sri Lanka

Unsere beiden Partnerschulen in Sri Lanka, das S. Thomas’ College und das Ladies’ College, bieten unseren Schülerinnen und Schülern an, im Austausch mit dortigen Schülerinnen und Schülern für mehrere Wochen die Schulen in ihren englischsprachigen Zweigen zu besuchen – und zwar ohne dass die sonst dort üblichen Schulgebühren anfallen.
Die Termine des Schulbesuchs in Sri Lanka können so gelegt werden, dass z.B. ein Teil unserer Sommerferien mit eingeschlosen ist. Auf diese Weise wird recht wenig Unterricht in Isernhagen versäumt. Alternativ ist manchmal auch ein 3-wöchiger Schulbesuch kurz vor den Osterferien denkbar. Individuelle Absprachen sind ebenfalls in Einzelfällen möglich. Die Partnerschulen müssen den individuellen Terminen ebenfalls zustimmen.
Beide Schulen haben eigene Internetseiten: Ladies’ College (LC), S. Thomas’ Catholic International College (STIC).