Schulordnung

1.     Präambel
Wir wollen eine Schule sein, in der wir miteinander arbeiten und friedlich zusammenleben.
Das gelingt nur, wenn wir einander freundlich und respektvoll begegnen.

2.    Allgemeines

2.1    Öffnung
Die Schule wird um 7.40 Uhr (Gymnasium) bzw. 7.50 Uhr (Realschule) geöffnet. Gleichzeitig beginnt die Frühaufsicht.
2.2    Unterrichtszeiten und Pausen
Die Unterrichtszeiten und Pausen ergeben sich aus der beigefügten Anlage zur Schulordnung.
2.3    Sauberkeit und Ordnung
Jeder ist für die Sauberkeit und Ordnung des Schulgebäudes und des Schulgeländes verantwortlich. Schäden sind sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.
Für Beschädigungen  oder Verunreinigungen wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
2.4    Elektronische Geräte
Handys von Schülerinnen/Schülern müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben.
Die Entscheidung über den Einsatz von elektronischen Geräten im Unterricht obliegt der jeweiligen Fachlehrkraft.
Das Fotografieren und Filmen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft.
Mediaplayer dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht genutzt werden.
Ausnahme: Während der Mittagspause in extra zugelassenen Räumen und zwar ausschließlich zum Musikhören mit Ohrhörern.
Bei Zuwiderhandlungen können die Lehrkräfte die Herausgabe des elektronischen Gerätes verlangen und bis zum Ende des Schultages einbehalten. Erst dann kann es im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
2.5    Kleidung
Es ist angemessene Kleidung zu tragen.
2.6    Sportgeräte zur Fortbewegung
Rollschuhe, Skateboards, Inline-Skates u. ä. dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht benutzt werden.
2.7    Diebstahl
Für Geld und entwendete Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Diebstähle sind der Klassenlehrkraft zu melden und es ist ein Meldeformular im Sekretariat auszufüllen.
2.8    Unfälle
Bei einem Unfall ist die Aufsicht führende Lehrkraft zu informieren und es ist ein Meldeformular  im Sekretariat auszufüllen.
2.9    Krankheit
Bei Krankheit oder anderer Verhinderung ist vor Unterrichtsbeginn telefonisch die Schule zu  informieren.
Spätestens nach 3 Schultagen ist unaufgefordert ein Schreiben eines Erziehungsberechtigten oder der/s volljährigen Schüler/in vorzulegen, aus dem der Grund des Schulversäumnisses hervorgeht (Entschuldigung). In besonderen Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
2.10  Rauchen und Alkohol
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind das Rauchen, alkoholische Getränke und illegale Drogen verboten. Hierunter fällt auch der Konsum von E-Zigaretten.
2.11  Mensa
Bestandteil der Schulordnung ist die Mensaordnung.
2.12  Waffen
Bestandteil der Schulordnung ist der Waffenerlass.
2.13  Alarm
Das Alarmsignal ist eine Bandansage. Beim Ertönen des Signals verlassen alle geordnet das Schulgebäude. Im Übrigen gelten die Notfallpläne.

3.     Verhalten im Schulgebäude

3.1    Jede/r Schüler/in ist pünktlich zu Unterrichtsbeginn in ihrer/seiner Klasse. Sollte die Lehrkraft länger als 5 Minuten auf sich warten lassen, hat der/die Klassensprecher/in bzw. in der Oberstufe ein/e Kursteilnehmer/in das im Sekretariat zu melden.
3.2    Nach Unterrichtsende bzw. wenn ein/e Klasse/Kurs den Raum verlässt und am selben Tag  nicht in diesen zurückkehrt, haben die Schüler/innen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und den Raum sauber zu verlassen.
3.3    Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
3.4    Rennen, Rempeln und Ballspielen sind nicht erlaubt.
3.5    Plakate und andere Ankündigungen dürfen nur nach Absprache mit der Schulleitung oder der SV-Lehrkraft ausgehängt werden und müssen später auch wieder entfernt werden.
3.6    Die Nutzung von Computern ist gesondert geregelt.

4.     Verhalten auf dem Schulhof

4.1    Fahrräder dürfen nur geschoben werden.
4.2    Es ist verboten, mit Gegenständen zu werfen. Dazu gehören u.a. Schneebälle und  Kiefernzapfen.
4.3    Spielgeräte und Bänke sind pfleglich zu behandeln.
4.4    Spielgeräte dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. In den Hängematten ist nur sanftes Schaukeln erlaubt, sodass niemand herausgeschleudert wird.

5.     Verhalten während der Pausen und in Freistunden

5.1    Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit, in Pausen und Freistunden untersagt. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es gestattet, während der Freistunden das Schulgelände zu verlassen.
5.2    Während der Hofpausen halten sich alle Schüler/innen auf den Schulhöfen oder in der Pausenhalle auf. Der Aufenthalt im umzäunten Fahrradstand, auf dem Parkplatz, in den Fluren und im Treppenhaus ist verboten.
5.3    Für die Mittagspause gilt eine gesonderte Regelung.
5.4    In Freistunden halten sich die Schüler/innen in der Regel in der Pausenhalle auf. Der Schulbetrieb darf in keinem Fall gestört werden.

6.     Inkrafttreten

Diese Schulordnung tritt am 17.02.2016 in Kraft.

Ab dem 01.08.2017 gilt eine neue Schulordnung, die von den Schulvorständen von IGS, Realschule und Gymnasium Isernhagen gemeinsam beschlossen wurde.

Schulordnung_01.08.2017