1. Präambel
Wir wollen eine Schule sein, in der wir miteinander arbeiten und friedlich zusammenleben.
Das gelingt nur, wenn wir einander freundlich und respektvoll begegnen.
2. Allgemeines
2.1 Öffnung
Die Schule wird um 7.40 Uhr (Gymnasium) geöffnet. Gleichzeitig beginnt die Frühaufsicht.
2.2 Unterrichtszeiten und Pausen
Die Unterrichtszeiten und Pausen ergeben sich aus der beigefügten Anlage zur Schulordnung.
2.3 Sauberkeit und Ordnung
Jede:r ist für die Sauberkeit und Ordnung des Schulgebäudes und des Schulgeländes verantwortlich. Schäden sind sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.
Für Beschädigungen oder Verunreinigungen werden die Verursacher:innen zur Verantwortung gezogen.
2.4 Umgang mit multimedialen Endgeräten
2.4.1 Multimediale Endgeräte
Folgende Geräte sind als multimediale Endgeräte zu verstehen: Smartphones, Smartwatches
(abseits der Uhrfunktion), Tablets, portable Spielkonsolen, Laptops, weitere Unterhaltungsmedien
sowie Kopfhörer.
2.4.2 Nutzung multimedialer Endgeräte auf dem Schulgelände
Die Nutzung multimedialer Endgeräte ist innerhalb des Schulgebäudes sowie auf dem Schulhof
grundsätzlich allen Schüler:innen untersagt. Mitgebrachte mobile Endgeräte müssen sich
ausgeschaltet in der Schultasche befinden. Ausnahmen von diesem Verbot sind in 2.4.3 geregelt.
Die Nutzung von Tablets während des Unterrichts ist in der „Nutzungsordnung für mobile
Endgeräte im Rahmen von BYOD“ geregelt.
2.4.3 Erlaubte Nutzung multimedialer Endgeräte
Das Verbot multimedialer Endgeräte kann kurzzeitig durch Lehrkräfte, z.B. für unterrichtliche
Zwecke, ausgesetzt werden.
Den Schüler:innen der Sekundarstufe II ist die verantwortungsvolle Nutzung multimedialer
Endgeräte in den für sie ausgewiesenen Bereichen des Schulgebäudes erlaubt.
Bei der Nutzung von Inhalten aus dem Netz gelten die allgemeinen rechtlichen Grundlagen aus
dem Datenschutz-, Urheber- und Strafrecht. Fotos, Filme, Musik, Texte, Apps und andere
Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert, genutzt, versendet oder anderen zur
Verfügung gestellt werden, wenn diese rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden,
verfassungsfeindlichen, verunglimpfenden oder nicht altersgemäßen Inhaltes sind.
2.4.4 Konsequenzen unerlaubter Nutzung multimedialer Endgeräte
Bei Zuwiderhandlungen wird die Herausgabe des elektronischen Gerätes verlangt und das Gerät
bis zum Ende des Schultages einbehalten. Erst dann kann es im Verwaltungstrakt abgeholt werden.
Der Verstoß wird der Klassenlehrkraft gemeldet.
Bei dreimaligem Verstoß erfolgt die postalische Information der Erziehungsberechtigten. Weitere
Verstöße ziehen ein Gespräch mit der Schulleitung und eine mögliche Abwertung des
Sozialverhaltens auf dem Zeugnis nach sich.
2.5 Kleidung
Es ist angemessene Kleidung zu tragen.
2.6 Sportgeräte zur Fortbewegung
Rollschuhe, Skateboards, Inline-Skates u. ä. dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht benutzt werden.
2.7 Diebstahl
Für Geld und entwendete Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Diebstähle sind der Klassenlehrkraft zu melden und es ist ein Meldeformular im Sekretariat auszufüllen.
2.8 Unfälle
Bei einem Unfall ist die Aufsicht führende Lehrkraft zu informieren und es ist ein Meldeformular im Sekretariat auszufüllen.
2.9 Krankheit
Bei Krankheit oder anderer Verhinderung ist vor Unterrichtsbeginn telefonisch die Schule zu informieren.
Spätestens nach 3 Schultagen ist unaufgefordert ein Schreiben eines Erziehungsberechtigten oder der:s volljährigen Schüler:in vorzulegen, aus dem der Grund des Schulversäumnisses hervorgeht (Entschuldigung). In besonderen Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
2.10 Rauchen und Alkohol
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind das Rauchen, alkoholische Getränke und illegale Drogen verboten. Hierunter fällt auch der Konsum von E-Zigaretten (sog. Vapes).
2.11 Mensa
Bestandteil der Schulordnung ist die Mensaordnung.
2.12 Waffen
Bestandteil der Schulordnung ist der Waffenerlass.
2.13 Alarm
Das Alarmsignal ist eine Bandansage. Beim Ertönen des Signals verlassen alle geordnet das Schulgebäude. Im Übrigen gelten die Notfallpläne.
3. Verhalten im Schulgebäude
3.1 Jede:r Schüler:in ist pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Klasse. Sollte die Lehrkraft länger als 5 Minuten auf sich warten lassen, hat der/die Klassensprecher:in bzw. in der Oberstufe ein:e Kursteilnehmer:in das im Sekretariat zu melden.
3.2 Nach Unterrichtsende bzw. wenn ein/e Klasse/Kurs den Raum verlässt und am selben Tag nicht in diesen zurückkehrt, haben die Schüler:innen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und den Raum sauber zu verlassen.
3.3 Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
3.4 Rennen, Rempeln und Ballspielen sind nicht erlaubt.
3.5 Plakate und andere Ankündigungen dürfen nur nach Absprache mit der Schulleitung oder der SV-Lehrkraft ausgehängt werden und müssen später auch wieder entfernt werden.
3.6 Die Nutzung von Computern ist gesondert geregelt.
4. Verhalten auf dem Schulhof
4.1 Fahrräder dürfen nur geschoben werden.
4.2 Es ist verboten, mit Gegenständen zu werfen. Dazu gehören u.a. Schneebälle und Kiefernzapfen.
4.3 Spielgeräte und Bänke sind pfleglich zu behandeln.
4.4 Spielgeräte dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.
5. Verhalten während der Pausen und in Freistunden
5.1 Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit, in Pausen und Freistunden untersagt. Schüler:innen der Sekundarstufe II ist es gestattet, während der Freistunden das Schulgelände zu verlassen.
5.2 Während der Hofpausen halten sich alle Schüler:innen auf den Schulhöfen oder in der Pausenhalle auf. Der Aufenthalt im umzäunten Fahrradstand, auf dem Parkplatz, in den Fluren und im Treppenhaus ist verboten.
5.3 Für die Mittagspause gilt eine gesonderte Regelung.
5.4 In Freistunden halten sich die Schüler:innen in der Regel in der Pausenhalle auf. Der Schulbetrieb darf in keinem Fall gestört werden.
6. Inkrafttreten
Diese aktualisierte und durch die Gremien verabschiedete Schulordnung tritt am 06.11.2024 in Kraft.