Schulelternrat

 

 

 Die Klassenelternschaft

Aufgaben und Zusammensetzung der Elternvertretung sind in §§ 88 ff. des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) geregelt.

Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen einer Klasse. Bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile pro Kind nur eine Stimme.

Jede Klassenelternschaft wählt innerhalb eines Monats nach Ende Sommerferien für jeweils zwei Schuljahre ihre/n Vorsitzende/n und stellvertretende/n Vorsitzende/n.

Der/die Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Vorbereitung und Leitung der Elternversammlung, die Teilnahme an den Schulelternratssitzungen und die Kontaktpflege zur Klassenlehrkraft.

Weiterhin wählt die Klassenelternschaft Vertreter für die Klassenkonferenz, die einmal pro Halbjahr als sog. Zeugniskonferenz zusammentritt.

 

Der Schulelternrat

Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen. Vor wichtigen Entscheidungen in der Schule muss der Schulelternrat gehört werden. Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden den Schulelternrat (SER). Dieser wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und die Stellvertreter.

Der/die Vorsitzende des SER hat folgende Aufgaben:
Einberufung und Leitung der Sitzungen des SER
Ausführung der Beschlüsse des SER
Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
Regelmäßiger Kontakt zur Schulleitung
Information der Elternschaft
Unterstützung der Klassenelternvertreter bei ihrer Arbeit

Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal im Schuljahr. Die Schulleitung wird eingeladen, um die Elternschaft zu informieren und Auskunft über Belange der Schule zu geben.

Der Schulelternrat unseres Gymnasiums hat in seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass beide Klassenelternvertreter Stimmrecht haben und damit gleichberechtigt im Schulelternrat sind.

Durch den folgenden Link gelangt man zur aktuellen Geschäftsordnung des Schulelternrats.